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Die
Risikolebensversicherung: Die Risikolebensversicherung zahlt bei Tod
der versicherten Person eine vorher vereinbarte Summe an den Begünstigten.
Vor allem macht die Risikolebensversicherung Sinn bei Menschen die andere
(Kinder, Ehe-/Lebenspartner oder sonstige Angehörige) zu versorgen haben. Außerdem
ist eine derartige Absicherung auch sinnvoll als Sicherheit im Falle eines noch
zu tilgenden, hohen Kredites oder Darlehen (Immobilienfinanzierung).
Besonders wichtig bei Antragstellung einer Risikoversicherung ist die korrekte
Angabe von bestehenden Krankheiten und Gebrechen. Bei Falschaussagen hat
der Versicherer die Möglichkeit des Vertragsrücktritts.
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Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein? Hoch genug um alle Verbindlichkeiten wie Ratenkredite oder ähnliche Fixkosten abzudecken. Vergessen sie niemals das nur eine einmalige Todesfallsumme (Versicherungssumme) ausbezahlt wird. Welche Kriterien beeinflussen den Beitrag? Hauptkriterium ist der Gesundheitszustand bei Antragstellung. Natürlich ist auch die Höhe der Versicherungssumme entscheidend. Der Beitrag kann jedoch durch verschiedene Tarifeingriffe verändert werden. Beispielsweise bieten viele Gesellschaften eine fallende oder steigende Todesfallleistung an. Nichtraucher können sich immer über einen günstigeren Beitrag freuen Was muss ich besonders beachten? Wichtig sind die "nach besten Wissen und Gewissen" ausgefüllten Gesundheitsfragen. Geben sie unbedingt alle Krankheiten und Gebrechen an auch wenn die Gefahr besteht das sie im Moment von der Gesellschaft abgelehnt werden könnten. Schlimmer wäre es wenn die Gesellschaft im Leistungsfall oder früher vom Vertrag zurücktritt da die Gesundheitsangaben unkorrekt ausgefüllt wurden. Wann kann ich meine Risikolebensversicherung kündigen? Jederzeit! Es gelten grundsätzlich keine Kündigungsfristen. Der Versicherer könnte im Einzelfall jedoch auf eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten bestehen. Dies wird in der Praxis aber nicht ausgeführt.
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Die Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet der versicherten Person eine vorher vereinbarte Rente, wenn er seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr so wie in gesunden Tagen ausüben kann. Eine Studie von April 2006 besagt, dass In Deutschland jeder 4-te Arbeitnehmer VOR dem regulären Rentenbeginn aus dem Berufsleben aufgrund von Unfall oder Berufsunfähigkeit ausscheidet. Leider haben sich die gesetzlichen Leistungen auf diesem Gebiet enorm verschlechtert: Seit Januar 2001 wurde für alle nach 1961 geborenen die gesetzliche Vorsorge ersatzlos gestrichen. Alle anderen Bundesbürger erhalten nur noch eine sog. Erwerbsminderungsrente die keinesfalls die monatlichen Ausgaben tragen kann.
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Was sind die häufigsten Berufsunfähigkeitsursachen? Wie aus Statistiken bekannt, sind Gelenkserkrankungen die häufigste Ursache des frühzeitigen Ausscheidens aus dem Berufsleben (z.B. Bandscheibenvorfälle). An zweiter Position kommen Nervenleiden und psychische Probleme. Welche Kriterien beeinflussen den Beitrag? Hauptkriterium ist auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Gesundheitszustand bei Antragstellung. Insbesondere in diesem Falle auch Allergien (sogar Heuschnupfen). Es ist auch entscheidend wie alt der Antragsteller bei Abschluss der Versicherung ist. Je jünger die versicherte Person desto günstiger die Absicherung. Was muss besonders beachtet werden? Vor allem in älteren Verträgen vor dem Jahr 2000 und in manchen Tarifen bei aktuellen Berufsunfähigkeitsversicherungen behält sich der Versicherer vor, die versicherte Person im Leistungsfall auf einen anderen Beruf zu verweisen (Pförtnerjob, Telefondienst etc.). Hierbei gilt es besonders das Kleingedruckte zu beachten und gegebenenfalls beim Versicherer explizit nachzuhaken. Bei besonders günstig erscheinenden Verträgen das Tarifwerk in Frage stellen. Darüber hinaus ist wichtig, dass ein Berufswechsel dem Versicherer nicht angezeigt werden muss und das der Versicherer den Anspruchsteller nicht zu Vertragsärzten schicken kann. Wann kann ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen? Jederzeit! Es gelten grundsätzlich keine Kündigungsfristen. Der Versicherer könnte im Einzelfall jedoch auf eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten bestehen. Dies wird in der Praxis aber nicht ausgeführt. Eine Kündigung ist bei dieser Versicherung aber meistens nicht sinnvoll, da ein Neuabschluss mit einem höheren Beitrag wg. dem höheren Eintrittsalter fällig wäre.
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Die
private Krankenversicherung/ Krankenzusatzversicherung:
In diesem Bereich unterscheidet man zwischen drei Untergruppen. Es
gibt die gesetzliche Grundversorgung die eine gewisse Basisabsicherung
beinhaltet. Mit der privaten Krankenzusatzversicherung können die Lücken der
gesetzlichen Vorsorge geschlossen werden. Und die dritte Untergruppen sind die
privaten Krankenvollversicherungen als kompletter Ersatz für eine gesetzliche
Absicherung. Die Höhe der Beiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung
richten sich nach dem Einkommen und dem Beitragssatz der jeweiligen
Krankenkasse. Der Krankenversicherer kann frei gewählt werden und eine
Mitgliedschaft kann nach 18-monatiger Zugehörigkeit gekündigt werden. Die
private Krankenzusatzversicherung kommt für Kosten auf, die von der
gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden. Die private
Krankenversicherung zahlt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen.
Die Leistungen gehen je nach Tarif meist deutlich über die Leistungen der
gesetzlichen Krankenversicherung hinaus. Mit einer Krankenzusatzversicherung können
sich auch gesetzlich Krankenversicherte Zusatzleistungen ähnlich wie privat
Versicherte in Anspruch nehmen. Zusatzversicherte können sich vom Chefarzt
behandeln lassen, das Krankenhaus frei wählen und müssen nicht in
Mehrbettzimmern liegen. Außerhalb des Krankenhauses können je nach Bedarf
Zuschüsse für Zahnersatz, Sehhilfen oder Heilpraktikerleistungen
eingeschlossen werden.
Die private Krankenversicherung bietet insbesondere für jüngere Menschen
bessere Leistungen bei deutlich niedrigeren Beiträgen. Der Wechsel sollte
jedoch gut überlegt sein. Kinder und Ehepartner ohne Einkommen müssen extra
versichert werden. Im Alter sind die Beiträge teuerer als bei der gesetzlichen
Versicherung.
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| Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung: |
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Was sind die Unterschiede bei einem gesetzlichen Krankenversicherer? Die Leistungen unterscheiden sich kaum. Die Beitragsätze liegen zwischen rund 11% und 16%. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die Kosten je zur Hälfte. Ein Wechsel zu einer günstigen Kasse kann mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Bevorzugt werden momentan die sog. BKK's (Betriebskrankenkassen) da hier durch eine schlanke Verwaltung oft günstige Beitragssätze bei gleicher Leistung ermöglicht wird. Wann kann ich in eine private Krankenversicherung wechseln? Die gesetzliche Krankenversicherung ist für alle Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze von zur Zeit 46.350 Euro/Jahr bzw. 3862,50 Euro/Monat Pflicht. Die Wahl der privaten Krankenkasse ist frei und dem Antragsteller überlassen. Welche Kriterien beeinflussen den Beitrag? Hauptkriterium bei der privaten Krankenversicherung ist der Gesundheitszustand sowie das Alter bei Antragstellung. Natürlich sind auch die versicherten Leistungen entscheidend. Der Beitrag kann durch verschiedene Tarifeingriffe verändert werden. Es können verschiedene Selbstbeteiligungen genutzt werden um den Beitrag enorm zu verändern. Was muss ich besonders beachten? Wichtig sind auch im privaten Krankenversicherungsbereich "nach besten Wissen und Gewissen" ausgefüllte Gesundheitsfragen. Geben sie unbedingt alle Krankheiten und Gebrechen an auch wenn die Gefahr besteht das sie im Moment von der Gesellschaft abgelehnt werden könnten. Schlimmer wäre es wenn die Gesellschaft im Leistungsfall oder früher vom Vertrag zurücktritt da die Gesundheitsangaben unkorrekt ausgefüllt wurden. Was soll ich tun wenn eine Krankenversicherung einen Risikozuschlag verlangt? Ein Risikozuschlag wird von einem Krankenversicherer meist verlang wenn gesundheitliche Gebrechen bereits bestehen. In diesem Fall kann ein Probeantrag bei einer weiteren Gesellschaft gestellt werden. Sollte der nächste Versicherer weniger Zuschlag oder vielleicht sogar gar keinen verlangen, kann auch hier beantragt werden. Wann kann ich meine Krankenversicherung kündigen? Jeweils zum 31.12. des aktuellen Jahres. Es gelten 3 Monate Kündigungsfrist. Gleiche Fristen gelten bei den meisten Versicherer auch bei Vertragsveränderungen.
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Die Unfallvorsorge: Die Unfallversicherung zahlt eine zuvor vereinbarte Summe oder eine monatliche Rente bei einer dauerhaften Gesundheitsschädigung durch einen Unfall beziehungsweise bei Invalidität der zu versicherten Person. Die Höhe ist vom Grad der Invalidität abhängig - dieser wird an einer so genannten Gliedertaxe gemessen, die besagt, wie hoch der Invaliditätsgrad bei Beschädigung einzelner Körperteilen ist. Eine Unfallversicherung leistet nur nach einem Unfall (Plötzlich, nicht vorherzusehendes Ereignis mit schmerzen verbunden) das bedeutet, das das Risiko einer Berufsunfähigkeit infolge Krankheit und körperlichen Verfalls sehr viel größer ist. Sinnvoll ist die Unfallversicherung bei Personen die aufgrund von Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können (oder nur mit erheblichen Zuschlägen), Menschen ohne Beruf sowie bei Kindern Senioren und Jugendlichen.
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Was leistet ein Unfallversicherer überhaupt? Geleistet wird bei einer dauerhaften Gesundheitsschädigung durch Unfall. Dann bezahlt der Versicherer eine entsprechende Leistung des Invaliditätsgrades gemessen an der Gliedertaxe. So wird der Verlust eines Beines z.B. mit 70% und der Verlust des Zeigefingers mit 15% bewertet (Beispiel einer verbesserten Gliedertaxe). Wie sieht eine Gliedertaxe in der Praxis aus? Die Gliedertaxe unterscheidet sich von Gesellschaft zu Gesellschaft. Es gibt verbesserte Gliedertaxen die dem Kunden bei Unfall bessere Leistungen bieten können. Welche Kriterien beeinflussen den Beitrag? Das Eintrittsalter und die Leistungen sind hier als Hauptkriterium zu nennen. Meist wird durch hohe Unfallrente der Beitrag spürbar höher. Wichtig sind auch die Zusatzleistungen wie Krankenhaustagegeld, häusliche Pflege nach Unfällen oder kosmetische Operationen. Was muss ich besonders beachten? Wichtig auch hier wieder der korrekt angegebene Gesundheitszustand bei Antragstellung beziehungsweise gefährliche Hobbys. Wichtig ist auch auf die mitversicherten Risiken zu achten (Bergungskosten, kosmetische Operationen, Sportunfälle). Bei Senioren ist wichtig, dass auf eine geeignete Absicherung bei Oberschenkelhalsbrüchen geachtet wird. Da im Alter der Oberschenkelhals oft schon durch eine einfache Bewegung und ohne äußere Einwirkung brechen kann. Zudem erleidet ca. alle 5 Minuten ein älterer Mensch einen Armbruch – nicht immer durch einen Unfall bedingt. Denn allein durch Knochenschwund (Osteoporose) kann schon ein „falscher Handgriff“ zum Bruch führen. Wann kann ich meine Unfallversicherung kündigen? Es muss auf die zuvor vereinbarte Vertragslaufzeit geachtet werden. Bei einem Jahresvertrag (Diesen empfehlen wir grundsätzlich) können Sie jederzeit unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit der Versicherung kündigen. Darüber hinaus bieten viele Versicherungen auch 5-jahres Verträge und sogar 10-jährige Vertragslaufzeiten an. Beide können nach max. 5 Jahren Laufzeit unter Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist zur Hauptfälligkeit gekündigt werden.
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Die Dread Disease Vorsorge: Die Schwere Krankheiten Vorsorge ist eine fondsgebundene Risikolebensversicherung, bei der für 36 versicherte schwere Krankheiten - deren Diagnose die versicherte Person 14 Tage überlebt - eine Einmalzahlung fällig wird (im Todesfall die vereinbarte Versicherungsleistung). Für einige schwere Krankheiten besteht auch ein Anspruch auf Teilzahlung bei einem geringeren Grad der Erkrankung.
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| Dread Disease Versicherung |
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| Welche schweren Krankheiten sind
versicherbart? Diese 36 schwere Krankheiten sind im Rahmen
der Schwere Krankheiten Vorsorge versichert: Herzinfarkt, Schlaganfall,
Krebs, Bypass-Operation de, Herzkranzgefäße, Angioplastie am Herzen,
Aortenplastik, Herzklappenoperation, Erkrankung des Herzmuskels,
Transplantation von Hauptorganen, Nierenversagen, Fortgeschrittene
Lebererkrankung Fortgeschrittene Lungenerkrankung (inkl. schwerem Emphysem), Chronische rezidivierende Bauchspeicheldrüsenentzündung Querschnittslähmung, Kinderlähmung (Poliomyelitis), Verlust von Gliedmaßen, Multiple Sklerose, Muskeldystrophie, Motor-Neurone-Erkrankung, Schwere rheumatoide Arthritis, Abhängigkeit von einer dritten Person, Gutartiger Hirntumor, Bakterielle Meningitis, Fortgeschrittene Alzheimer Krankheit (vor Alter 65), Enzephalitis, Fortgeschrittene Parkinson'sche Krankheit, Schwere Kopfverletzung Koma, Schwere Verbrennungen, Taubheit, Blindheit, Sprachverlust, Systemischer Lupus erythematodes, HIV-Infektion durch Bluttransfusion, HIV-Infektion erworben als Folge bestimmter beruflicher Tätigkeiten, Aplastische Anämie (Blutbildungsstörung) Bestehen weitere Leistungen? Ja, darüber hinaus besteht für bestimmte versicherte schwere Krankheiten auch ein Anspruch auf Teilzahlung der versicherten Leistung für schwere Krankheiten. Wann kann ich meine Versicherung kündigen? Jederzeit! Es gelten grundsätzlich keine Kündigungsfristen. Der Versicherer könnte im Einzelfall jedoch auf eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten bestehen. Dies wird in der Praxis aber nicht ausgeführt.
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